Antrag

Empfehlung zu privaten Feuerwerken zu Sylvester

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Meinerzhagen empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt an Sylvester 2020 auf Böller und Feuerwerk zu verzichten.

Die Covid-19-Pandemie, mit auf hohem Niveau befindlichen Infektionszahlen, wird auch Folgen für Weihnachten und Silvester 2020 haben. Insbesondere die privaten Kontakte sind als Hotspots ausgenacht. Da sich zu privaten Silvesterfeuerwerken auch häufig lockere Partystimmung mit Alkoholgenuss ergibt, sollten Böller und Raketen untersagt werden, so der Beschlussentwurf des Vorsitzlandes der Ministerpräsidentenkonferenz Michael Müller (Regierender Bürgermeister Berlin). Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sieht das so. Für Polizei (2019 in NRW 2.900 Einsätze), Rettungsdienste und die Reinigungstrupps sind Silvester und die folgenden Tage Haupteinsatztage im Jahr. In NRW wird es vermutlich ein Verbot von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen gegen, wir halten den darüberhinausgehenden, freiwilligen Verzicht für geboten. 

Den Brauch, Silvester zu feiern, um böse Geister für das neue Jahr zu vertreiben, gibt es bereits seit Jahrhunderten. Zwar glaubt heute keiner mehr an böse Geister, der Covid-19 Virus lässt sich sicherlich auch nicht mit Feuerwerk vertreiben, dennoch sind Feuerwerke bis heute beliebt.

Jahr für Jahr stellt sich aber heraus, dass ein großer Teil der Menschen nicht in der Lage ist verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Neben davon getragenen Verletzungen und verursachten Sachschäden ist die Umwelt- und Gesundheitsbelastung enorm. Der Handel hat bereits reagiert, Hornbach, Tedox, Raifeisen-  und andere Fachmärkte haben Feuerwerkskörper aus dem Programm genommen. Manche Märkte von Rewe, Edeka, OBI und Hagebau verkaufen keine Feuerwerkskörper mehr.

Die Stadt Meinerzhagen soll sich eindeutig gegen Feuerwerke zum Jahreswechsel 2020-21 positionieren.

Im Zusammenwirken mit dem Stadtmarketing kann die Gelegenheit genutzt werden, für die Folgejahre eine Alternative Veranstaltungsmöglichkeit in Form eines hochwertigen, zentralen Hochfeuerwerks, besser noch einer Lasershow, zu etablieren und privates Feuerwerk dann durch Anordnung zu untersagen. Das allgemeine Ordnungsrecht bietet Möglichkeiten. In vielen Städten ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken bereits auf diese Art eingeschränkt oder untersagt, denn es gibt viele Gründe, die gegen das Abbrennen von Pyrotechnik sprechen.

Begründung:

  1. Verhinderung von Covid-19-Infektionen durch Unterbinden privater Kontakte, von der in Feierlaune unter Alkoholeinfluss ein erhöhtes Ansteckungsrisiko zu erwarten ist. Treffen bis zu maximal 10 haushaltsfremden Menschen sind erlaubt, aber an Sylvester auf der Straße schlecht einzuhalten oder zu kontrollieren. Wer möchte seinen Nachbarn schon einen Platzverweis aussprechen
  2. Reduzierung der Feinstaubbelastung, die in Silvesternächten um das bis zu 30-fache des Erlaubten überschritten wird. Das sind 16 Prozent der gesamten im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge über ein Jahr.
  3. Jedes Jahr geraten Haus- und Wildtiere durch das Abfeuern von sogenannten „Böller“ in Panik, was bis zum Tode führen kann.
  4. Große Mengen an Müll landen jedes Jahr nach den Silvesterfeuerwerken auf unseren Straßen und müssen entsorgt werden, das verursacht Kosten für die Kommune, die eingespart werden können.
  5. Raketen landen auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, in der Natur oder auf Wasserflächen und können diese verunreinigen und vergiften. Insbesondere hohe Konzentrationen von wasserlöslichen Salzen des giftigen Bariums vergifteten Wasser und sickert in Böden und Grundwasser ein. Barium ist ein wesentlicher Bestandteil von Feuerwerkskörpern. Typische Symptome nach der Inhalation von Feinstaub und besonders von Barium sind Asthmaanfälle.
  6. Die Unfall- und Brandgefahr ist latent vorhanden, jedes Jahr gibt es schwere Verletzungen und leider auch tragische Todesfälle und Sachschäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Feuerwerk oder nicht zugelassener oder selbst fabrizierter Knallkörper. Die Gesamtbelastungen der Steuerzahler durch Schäden liegt in Deutschland jährlich in zweistelliger Millionenhöhe.

Wir bitten den Antrag zur Sitzung des Rates am 14.12.2020 in die Tagesordnung aufzunehmen. Viele Dank!

Karl A. Hardenacke                       

Fraktionsvorsitzender        
Bündnis 90/Die Grünen     
Meinerzhagen

Eingereicht am:
26.11.2020

Behandelt am:

Ergebnis: