Stellungnahme

Straßenbaubeiträge

Wenn kommunale Straßen kaputt sind oder ausgebaut werden, dann stellt sich die Frage, wer die Kosten trägt. Nach aktueller Gesetzeslage müssen die Anlieger immer noch einen Teil der Kosten tragen – die sogenannten Straßenbaubeiträge –  nach dem Kommunalabgabengesetz §8 KAG.  Das Thema wird hier in Meinerzhagen schon seit 2018 bei potentiell Betroffenen und in den kommunalen Gremien heiß diskutiert, begleitet durch Unterschriftenaktionen mit der Forderung nach Abschaffung der KAG-Beiträge. Das mündete im Dezember 2019 in einem durch die UWG initiierten Ratsbeschluss, eine Resolution zur Abschaffung der KAG-Beiträge an die Landesregierung zu richten und bis zum 30. Juni 2021 auf den Ausbau von Straßen zu verzichten, soweit Anliegerbeiträge zu erheben wären.

Unter dem Druck der Öffentlichkeit und der Opposition im Landtag gab es, fast zeitgleich, eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch die CDU-FDP-Regierung. Der Landtag NRW stimmte mehrheitlich der Novellierung des Gesetzes zu, bei Ablehnung durch SPD und Grüne. Voraus gegangen war auch ein Antrag der SPD zur gänzlichen Abschaffung. Die Regierungkoalition missachtete bei der Neufassung über 120 Resolutionen aus Städten und Gemeinden in NRW, über 60 Bürgerinitiativen, damit die Stimmen von knapp 500.000 Menschen, die sich für eine Abschaffung ausgesprochen hatten. Auch der Steuerzahlerbund fordert die Beiträge ganz abzuschaffen und hatte dazu Unterschriften gesammelt. Ein weiterer Vorstoß der SPD im Landtag zur Abschaffung, der von den Grünen unterstützt wurde, scheiterte im August 2020.

Was jetzt Gesetzeslage ist, löst das Problem der Straßenausbaubeiträge in keiner Weise, sondern verkompliziert es durch mehr Bürokratie noch weiter. Hier verheddern sich die selbsternannten Entfesselungskünstler der Landesregierung im bürokratischen Klein-Klein. Auf die Kommunen kommt mehr Aufwand zu. Das Land lässt die Kommunen im Stich und überlässt es ihnen über die Beitragshöhe zu entscheiden. Die großspurig angekündigte Entlastung bedeutet für Anlieger in 159 der 396 NRW-Kommunen, die bisher nur 50 Prozent der Kosten für Anliegerstraßen umlegen, wie auch in Meinerzhagen, dass anstatt bisher z.B. 30.000 Euro immer noch 24.000 Euro gezahlt werden müssen. Hier von einer wirklichen Entlastung zu sprechen, ist eine Farce.

Die Grünen in Meinerzhagen sehen die Stadt aber nun grundsätzlich in der Pflicht, Anliegerbeiträge zur Sanierung kommunalen Straßen zu erheben. Selbstverständlich können die Grünen aber den Ärger vieler Bürgerinnen und Bürger und auch das Meinungsbild der UWG-Meinerzhagen nachvollziehen und treten weiterhin über die Landesebene für die Abschaffung der KAG-Beiträge ein. Die Forderung, ihren Einfluss auf Landesebene geltend zu machen, richten wir auch an die heimischen Fraktionen von CDU und FDP. Die UWG, als rein lokale Wählergemeinschaft, hat hingegen kaum Einfluss auf die Akteure im Landtag. Appelle und Resolutionen beeindrucken die Landesregierung bekanntermaßen nicht maßgeblich.

Da eine weitere Veränderung der gesetzlichen Grundlage nicht so schnell zu erwarten ist, schlagen wir vor, dass ab sofort bei straßenbaulichen Maßnahmen möglichst von laufender Unterhaltung und Instandsetzung ausgegangen wird. Anliegerbeiträge würden anfallen, wenn zusammen mit den Anliegern eine signifikante Verbesserung von Straßen und Wegen vorgesehen ist und Mindestbeiträge erhoben werden. Art, Umfang und Notwendigkeit der Maßnahmen müssen kritische priorisiert werden, so dass dies in der aktuellen Haushaltssituation finanzierbar bleibt. Dazu ist notwendig ein Straßen- und Wegenetzkonzept zu beschließen und die kommunale Beitragssatzung zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen können nur gefördert werden, soweit sie auf Basis eines vom Rat beschlossenen Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 und 2 KAG erfolgen. Maßnahmen im Bauprogramm 2021 zu verifizieren, kann derzeit nur mit vielen Fragezeichen versehen sein. Um von den limitierten und bis 2024 laufenden Fördermöglichkeiten profitieren zu können, müssen die kommunalen Entscheidungsträger jetzt an einem Strick ziehen. Dem Fachbereich der Verwaltung muss schnellstmögliche Handlungsfähigkeit gegeben werden.

Eingereicht am:
05.01.2021

Behandelt am:

Ergebnis: