Extremwetterereignisse in direkter Folge des Klimawandels 4. August 20215. August 2021 Offener Brief der Fraktion der Grünen aus Meinerzhagen an die Bezirksregierung Arnsberg, den Märkischen Kreis und die Stadt Meinerzhagen Überflutungen durch Starkregen haben auch Siedlungen und Städte im Märkischen Kreis und darüber hinaus stark getroffen. Evakuierungen waren die Folge, Infrastruktur ist mancherorts zerstört, große Schäden an Wohn- und Industriegebäuden sind entstanden und auch Tote sind zu beklagen. Umweltschäden durch ausgelaufene Öle und Chemikalien sind weitere Folgen. Betroffene Menschen stehen vor privatem oder geschäftlichem Ruin. Der Einsatz von erheblichen Summen der öffentlichen Hand werden erforderlich. Solche Extremwetterereignisse in direkter Folge des Klimawandels werden weiter zunehmen wie auch die damit zusammenhängenden Starkregenereignisse. Die Ableitung bzw. Rückhaltung der Regenwassermengen mit bis zu einhundert Litern pro Quadratmeter stellen eine planerische Herausforderung für alle Kommunen im Einzugsgebiet und dem Verlauf von Bächen und Flüssen dar. Wie von Experten schon seit Jahren vorausgesagt, werden solche Starkregenereignisse zunehmend auftreten. Durch den Treibhauseffekt und die damit verbundene Erwärmung ist der Zyklus der Verdunstung beschleunigt und es befindet sich mehr Wasser im Kreislauf, das führt zu intensiveren Niederschlägen. Durch stagnierende Wetterlagen häufen sich im Rahmen der klimabedingten Änderungen des sogenannten Jetstreams auch andere, extreme Wetterereignisse. Der Temperaturunterschied zwischen Tropen- und Polargebieten hat sich verringert und die Wellen des Jetstreams von Westen nach Osten haben sich verlangsamt. Das erhöht in der Folge die Wahrscheinlichkeit, dass Großwetterlagen über mehrere Tage bis Wochen ortsfest sind. Neben den Überschwemmungen häufen sich Extremwetter wie Hitze- und Kältewellen sowie Dürren. Das Waldsterben und Ernteeinbußen sind als Folge des Klimawandels schon seit einigen Jahren zu beklagen, das muss gesamtheitlich bei überregionalen Planungen berücksichtigt werden. Sowohl auf der Ebene der Regionalplanung wie auch auf der kommunalen Ebene muss zeitnah reagiert werden. Der Regionalplan, basierend auf dem übergeordneten Landesentwicklungsplan, ist für die Genehmigungsbehörden des Kreises und die kommunale Bauleitplanung die Orientierung bei der Entwicklung von verbindlichen Flächennutzungsplänen (FNP) und Bebauungsplänen (B-Plan) und legt die regional angestrebte räumliche Entwicklung auch in der Landschaftsplanung fest. Maßnahmen zu Klimaschutz und Anpassung an Klimaveränderungen sind auf allen genannten Ebenen dringend besser zu verankern und in Genehmigungsprozesse einzubeziehen. Wir fordern deshalb: Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung durch Renaturierung der Flussläufe und Rückgewinnung von Rückhalteräumen. Die Verhinderung von Begradigungen und Anschüttungen an Flussläufen und wenn möglich Rückbau bereits vorhandener. Keine Neu- oder Erweiterungsbauten in Risikobereichen (siehe Hochwasserrisikokarte HQextrem) und Freihalten von Überflutungsflächen. Ergänzung der Hochwasserrisikokarten um kleinere Fluss- und Bachläufe. Die Konsequente Anwendung des Landeswassergesetzes (LWG), nach dem Niederschlagswasser vorrangig ortsnah versickert werden soll. Technische Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von groß dimensionierten Rückhaltesystemen oder auch von offenen Wasserflächen (verbessert Luftkühlung und Biodiversität). Die Beschränkung der Flächenversiegelung bei der Anlage von Verkehrs-, Parkplatz- und Stadtplatzflächen, wenn möglich Rückbau oder Verwendung von durchlässigen Materialien. Die Reduzierung zusätzlicher Belastung des städtischen Kanalnetzes und der Kläranlagen. Die Kommunen sind gefordert, durch Satzungen und Vorgaben in Bebauungsplänen, Regularien für private versiegelte Flächen zu schaffen damit die Versickerung von Regenwasser ermöglicht wird. Die Verringerung des Flächenverbrauchs bei der Errichtung von Wohn- und Industrieansiedlungen durch fortschrittliche, kompakte Bauweise (z.B. über mehrere Etagen) bei reduzierter Ausweisung, insbesondere von GIB –Gebieten. Perspektivische Flächensparziele als Zielsetzung im Regionalplan. Eine Verpflichtung zur Begrünung von Dachflächen, sofern es die Dachneigung zulässt. Die stärkere Berücksichtigung der ökologischen Funktionen des Waldes als Wasser- und CO2-Speicher bei der zukunftsfähigen Umgestaltung der abgestorbenen Nadelwälder im Regionalplan als forstlichem Rahmenplan. Die Aufhebung der „Verhinderungsplanung“ zu Lasten der Windenergienutzung durch den 1.000 Meter-Mindestabstandes von Windenergieanlagen zu Kleinstsiedlungen und Ersatz durch eine Einzelfallabwägung. Die Nutzung von Windenergie auf großflächig geschädigten Nadelholz-Monokulturen muss dabei zulässig sein. Die Ergänzung und beschleunigte Umsetzung der Klimaschutzkonzepte auf Kreis- und Kommunalebene, wie sie in allen Kommunen des Märkischen Kreises vorliegen, eventuell unter Anwendung des Klimalotsen vom Umweltbundesamt, um Risiken zu erkennen und Anpassungsmaßnahmen gezielt einzuleiten. Bündnis90/Die Grünen Meinerzhagen Fraktion im Rat der Stadt