Pressemitteilung: Ein unüberlegter Machtmissbrauch?

Bündnis90/Die Grünen Meinerzhagen

14.02.2021

Was sich in der Ratssitzung am 08. Februar abgespielt hat, dürfte einmalig in der Geschichte Meinerzhagens sein. Der Antrag zur Geschäftsordnung der CDU, zur Absetzung von gleich 6 Tagesordnungspunkten, den Anträgen von Grünen, UWG und SPD, ist gerade in Zeiten der Politikverdrossenheit in unseren Augen ein Missbrauch der Mehrheitsverhältnisse und demokratieschädlich. Die Meinerzhagener Bürger dürfen ein kooperativeres Verhalten aller im Rat vertretenen Fraktionen erwarten.

Damit die politische Arbeit der Gremien auch während der Corona-Epidemie möglich bleiben, hat das zuständige Landesministerium Handlungsoptionen für Präsenz-Sitzungen herausgegeben, damit die Entscheidungsfähigkeit der unmittelbar von den Bürgern gewählten Vertreter im Stadtrat, auch unter Einhalten der Corona-Vorgaben, aufrechterhalten werden kann.

Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hat die daraus resultierende Reduzierung der Sitzungsteilnehmer und den Verzicht auf mündlichen Vortrag der Haushaltsreden, in Absprache mit den übrigen Fraktionen, einvernehmlich mitgetragen. Für weitere Absprachen im Vorfeld wären wir offen gewesen. Diese Möglichkeit wurde nicht genutzt, stattdessen wurde in der Ratssitzung eine konfrontative und möglicherweise rechtswidrige Position durch CDU und FDP eingenommen, die das Vertrauen zwischen den politischen Kräften geschädigt hat. Das gemeinsame Wirken zum Wohle von Meinerzhagen, wie es alle Ratsmitglieder und Sachkundigen Bürger noch vor kurzem gelobt haben, muss angesichts diesen Vorgehens angezweifelt werden.

 

Der Bürgermeister allen bestimmt die Tagesordnung und hatte bei deren Aufstellung Kenntnis über die Zahl der eingegangenen Anträge. Er hätte einvernehmliche Regelung initiieren können, um die Sitzungslänge zu begrenzen, die der Gemeindeordnung NRW gerecht wird.

 

Der Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Stracke hätte in der Weise nicht zugelassen werden dürfen. Der Rat hätte sich mit jedem einzelnen, sachbezogenen Antrag, wenn auch nur kurz, befassen müssen.

Einzelne Anträge an Sachausschüsse zu verweisen, wäre rechtens, nachvollziehbar und verhältnismäßig gewesen. Einzig unser Antrag zur Beschaffung von Filteranlagen für Schulen, der im direkten Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen zur Pandemie steht, hätte ausführlich behandelt werden sollen, zumal der nun schon ein zweites Mal verschoben wurde.

 

Die Geschäftsordnung für Rat und Ausschüsse sieht in §13 genügend Möglichkeiten für eine Antragsstellung eines Ratsmitgliedes vor, die Befassungsdauer mit einzelnen Tagesordnungspunkten einzuschränken.

Dazu gehören insbesondere folgende Möglichkeiten:

  1. a) Antrag auf Schluss der Aussprache
  2. b) Antrag auf Schluss der Rednerliste
  3. c) Antrag auf Verweisung an einen Ausschuss
  4. d) Antrag auf Vertagung,
  5. e) Antrag auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung, usw.

Wird ein solcher Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, darf aus jeder Fraktion ein Ratsmitglied für oder gegen diesen Antrag sprechen. Danach ist über den Antrag abzustimmen.

Der Antrag zur Tagesordnung der CDU war nach Auffassung der Grünen und der UWG nicht von der Geschäftsordnung und nicht von der Gemeindeordnung-NRW gedeckt und es ist nicht auszuschließen, dass hier ein Verfahrensfehler bezüglich der Zulässigkeit vorliegt.

Über die Gründe des CDU-Antrages, die termin- und formgerecht eingebrachten Anträge anderer Fraktionen von der Tagesordnung absetzen zu lassen, kann nur spekuliert werden. Entweder wollte man nach der Kommunalwahl im neuen Rat mal richtig die Muskeln spielen lassen oder unliebsame Anträge von der Tagesordnung befördern. Die Begründung, die Sitzung wegen Corona möglichst kurz zu halten, sticht jedenfalls nicht. Wie dargelegt, hätte es dazu reguläre, wenn auch nicht so spektakuläre, Möglichkeiten gegeben.